
Oft wird die Ansicht vertreten, dass der Führerschein genügt, um einen Gabelstapler sicher zu bedienen und zu fahren. Desungeachtet sind die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Kraftfahrzeugfahrers für die Bedienung eines Gabelstaplers sicherlich sehr hilfreich. Jedoch werden an einen Gabelstaplerfahrer zusätzliche Anforderungen hinsichtlich den Unfallverhütungsvorschriften gestellt.
Die Unfallverhütungsvorschrift macht konkrete Aussagen über Personen, die als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werden dürfen:
Gabelstaplerfahrer müssen
Die gesundheitliche Eignung zum Fahren eines Gabelstaplers wird nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ festgestellt.
Zudem organisieren wir auf Wunsch für Sie auch die Untersuchungen nach G25.
Außerdem ist zur Durchführung der Ausbildung der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925) zu berücksichtigen.
Nach bestandener Ausbildung und Prüfung in Theroie und Praxis wird ein Fahr-Bedienerausweis und ein Prüfprotokoll zur Nachweisführung ausgestellt.
Fahrer-Bedienerausweis

Unsere weiteren Angebote rund um Qualifizierung&Eignungsfeststellung:
Norbert Müller: Lasi-Berater. Gelangen Sie hier zum Netzwerk für Ladungssicherheit und Verkehrssicherheit