
Die jährliche Sicherheitsunterweisung nach BGV A1 (Sicherheitsunterweisung BGV A1) ist für Unternehmen verpflichtend. Wir führen diese Unterweisungen verständlich, praxisnah und rechtssicher durch – angepasst an die jeweiligen Tätigkeiten Ihrer Mitarbeitenden. So erfüllen Sie Ihre Unterweisungspflicht und erhöhen gleichzeitig die Arbeitssicherheit im Betrieb.
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet die Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren und über den aktuellen Arbeitsschutz mindestens einmal im Jahr zu unterweisen.
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
(2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.
Fahrer von Gabelstapler, Bediener von Kran, Hubarbeitsbühnen, Baugeräten oder anderen Arbeitsgeräten und Maschinen
2-4 Stunden, je nach Art und Umfang der Schulung
Eintrag im Fahr-Bedienerausweis oder Teilnahmebescheinigung
Norbert Müller: Lasi-Berater. Gelangen Sie hier zum Netzwerk für Ladungssicherheit und Verkehrssicherheit
