Die Kraftfahrer-Weiterbildung nach BKrFQG ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherstellung von Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Professionalität im gewerblichen Straßenverkehr. Alle fünf Jahre müssen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer eine 35-stündige Weiterbildung bei einem anerkannten Bildungsanbieter nachweisen.  Terminplanung   2026 Modul 1          ECO-Training & Assistenzsysteme       ...