Die Unfallverhütungsvorschrift macht konkrete Aussagen über Personen, die als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werden dürfen:
Gabelstaplerfahrer müssen
- mindestens 18 Jahre alt sein
- geistig und körperlich geeignet sein
- theoretisch und praktisch ausgebildet sein
- die Eignung nachgewiesen haben
- vom Unternehmer mit der Führung des Staplers schriftlich bauftragt sein
Die gesundheitliche Eignung zum Fahren eines Gabelstaplers wird nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ festgestellt.
Auf Wunsch organisieren wir für Sie auch die Untersuchungen nach G25.
Zur Durchführung der Ausbildung ist der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925) zu berücksichtigen.
Nach bestandener Ausbildung und Prüfung in Theroie und Praxis wird ein Fahr-Bedienerausweis und ein Prüfprotokoll zur Nachweisführung ausgestellt.
Dauer der Eignungsfeststellung:
- 2 Tage für Teilnehmer mit ausreichender Erfahrung bzw. Vorqualifizierung im Betrieb
- 3 – 5 Tage für Teilnehmer ohne Erfahrung
Abschluss:
Fahrer-Bedienerausweis
Vorschriften:
- DGUV Vorschrift 1 (BGVA1)
- DGUV Vorschrift 68 (BGV D27)
- DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925)
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen (UVV, BG, Anweisungen)
- Verantwortungsbereiche
- Unfallgeschehen
- Gabelstaplertechnik
- Umgang mit Lasten, Transport
- Standsicherheit
- Betrieb und Einsatz des Gabelstaplers
- Sondereinsätze, StVZO, Prüfungen
- Praktische Fahrübungen im Parcour