Der Einsatz von Baugeräten erfordert vom Fahrer/ Bediener gem. den Unfallverhütungsvorschriften eine entsprechende nachgewiesene Befähigung.
Gem. der Unfallverhütungsvorschriften dürfen mit dem selbstständigen Führen und Warten von Erdbaumaschinen nur Personen beschäftigt werden, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- körperlich und geistig geeignet sind.
- im Führen oder Warten von Erdbaumaschinen unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.
- von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Teilnehmerkreis:
Personen aus dem Bereich der Bauwirtschaft, der Kommunen, der Land- und Forstwirtschaft
Baugeräte:
Bagger, Radlader, Raupen, Baggerlader, usw.
Spezielle Maschinen, Geräte der Forstwirtschaft
Ausbildungsdauer
5 Tage
(Verkürzung nach innerbetrieblicher Ausbildung möglich)
Vorschriften:
- VBG 40
- DGUV Regel 100-500 (BGR 500)
- DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)
- Betr.Sich.V.
Inhalte:
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen,
- Arbeitssicherheit,
- UVV,
- Arbeiten mit Baugeräten,
- Technik,
- Fahrbetrieb,
- Transport- und Ladungssicherung,
- Wartung und Pflege,
- Umweltschutz
Praxis:
- Einsatzprüfung,
- fahrpraktische Übungen,
- Geräteeinsatz
Abschluss:
Prüfung in Theorie und Praxis
Nachweis:
- Fahr-/ Bedienerausweis gem. UVV
- Prüfungsprotokoll